Rechtsprechung
AG Solingen, 04.06.2010 - 12 C 482/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,30946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsquote bei einem Zusammenstoß zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge ist hälftig anzunehmen; Haftungsquote bei einem Zusammenstoß zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Wuppertal, 07.04.2010 - 8 S 92/09
Rechtsverfolgungskosten als ersatzpflichtige Aufwendungen eines bei einem …
Auszug aus AG Solingen, 04.06.2010 - 12 C 482/09
Des Weiteren hinzuzurechnen ist insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR für die anwaltliche Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung (eine 0, 8 vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer bei einem Streitwert in Höhe von EUR; wobei es sich bei dieser Schadensposition insgesamt um keinen kongruenten Schaden handelt - vgl. insoweit die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal vom 07.04.2010, Az. 8 S 92/09, auf die vollumfänglich Bezug genommen wird -) .